Rentenversicherungssatz
Als Sozialversicherter hat man jede Menge Ausgaben, die vom Bruttolohn abgezogen werden. Bekanntlich besteht die Sozialversicherung aus fünf Säulen, nämlich der Arbeitslosen-, der Kranken-, der Unfall-, der Pflege- und der Rentenversicherung. Jede Versicherung weist einen Prozentsatz auf, der schließlich auf das Bruttoeinkommen bezogen wird. Im Falle der Rentenversicherung beträgt der Versicherungssatz zur Zeit 19,5 %, was jedoch nicht heißt, dass jeder Arbeitnehmer so große Ausgaben hat. Im Rahmen der Sozialversicherung ist es geregelt, dass sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die Beiträge teilen, sodass jede Seite Ausgaben von 9,75 % hat.
Diejenigen, die ein geringes Einkommen haben, leisten somit niedrigere Abgaben als beispielsweise die Großverdiener. Wenn dann das Rentenalter erreicht wird, kann man aber froh darüber sein, dass man Anspruch auf eine lebenslange Rente hat, die dann monatlich gezahlt wird. Ob das aber in Zukunft noch garantiert bleibt, ist überaus fragwürdig.







